AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cocktail Express (AGB)
§ 1. Allgemeine Bedingungen
Alle Leistungen von uns werden ausschließlich auf Basis der nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Vereinbarungen zwischen Cocktail Express und dem
Vertragspartner sind nur in schriftlicher Form gültig. Das Angebot richtet sich an gewerbliche und
private Kunden.
§ 2. Angebote, Vertragsabschluss und Rechnung

  • Alle schriftlichen Angebote sind für 7 Tage gültig ab dem Datum der Anfrage. Buchungsanfragen
    können vorläufig verlängert werden. Wir können nicht garantieren, dass Ihr Termin 7 Tage
    gehalten werden kann. Um die Buchung und den Termin zu bestätigen, wird eine Anzahlung in
    Höhe von 100€ fällig.
  • Der Vertrag ist beiderseits bindend. Seitens des Auftragnehmers ausgenommen sind. Unfall,
    Unglück, Verkehrsstau und Unwetter.
  • Wird bei einem Cocktail Catering die vorab bestellte Menge an Cocktails überschritten, können
    nach Absprache weitere Cocktail gemixt werden. Zusätzliche Cocktails werden gemäß dem
    Angebotspreis in Rechnung gestellt und sind nicht verhandelbar.
  • Vertraglich vereinbarte, jedoch vom Auftraggeber nicht genutzte Mengen, Leistungen oder
    Produkte können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen oder verrechnet werden.
  • Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach der Veranstaltung per Überweisung zu leisten, die durch
    Cocktail Express in Form einer Rechnung per Post oder E-Mail zugesandt wird

§ 3. Stornierung
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber werden 25 % des Auftragsvolumens fällig.
§ 4. Parkplatz-, (Beladen und Entladen)
Der Kunde muss dafür sorgen, dass es vor dem Veranstaltungsort Parkmöglichkeiten zum Beladen
und Entladen gibt. Für Messen wird vom Auftraggeber ein Parkticket für die Befahrung des
Messegeländes während der gesamten Dauer des Auftrages gestellt.
§ 5. Beschädigung
Fehlende und beschädigte Gegenstände, insbesondere die Bar, Dekorationen und einschließlich
Gläser, die nicht durch unser Personal verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum
Wiederbeschaffungspreis und Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 6. Auf und Abbau
Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe
der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Des Weiteren stellt der Kunde Zugang zu
Frischwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.

  • Für auftretende Schäden, die durch den Auf- und Abbau entstehen, kann Cocktail Express nicht
    haftbar gemacht werden, soweit deren Personal nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur
    Last fällt.
  • Der Auftraggeber hat für örtliche Gegebenheiten zu sorgen, die eine sichere und professionelle
    Durchführbarkeit des Auftrages ermöglichen. Bei nicht gegebenen Verhältnissen hat der
    Auftragnehmer das Recht, den Auftrag einzuschränken oder als nicht durchführbar zu erklären.